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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) - Kreisvereinigung Augsburg
Stand: 24.05.2018
Datenschutzordnung

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Datenschutzordnung

Präambel

Die VVN-BdA Kreisvereinigung Augsburg ist eine Untergruppierung des VVN-BdA Landesverband Bayern e.V.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung der Kreisvereinigung Augsburg).
Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich die Kreisvereinigung Augsburg die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Personenbezogene Daten werden im Internet nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergeleitet bzw. offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, ggf. Funktion im Verein. Außerdem freiwillige Angaben von Telefonnummern, E-Mail-Adressen, ggf. Mitgliedschaft in anderer Organisationen, ggf. Berufsangaben, ggf. Mitgliedsfoto.

2. Im Rahmen der Zugehörigkeit zum VVN-BdA Bundesverband e.V. werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diesen weitergeleitet in Form von Name, Vorname, Ort und Geburtstag zur Veröffentlichung in unserer Mitgliedszeitschrift „antifa“. Wir verweisen auf die Datenschutzordnung des Bundesverbands https://vvn-bda.de/datenschutz/

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten Name und Vorname nur weitergegeben, wenn die Zustimmung des Mitglieds vorliegt, dies kann auch mündlich erfolgen.

2. Auf der Internetseite des Vereins werden bei namentlich gezeichneten Artikeln Vorname, Nachname veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sind die Sprecher*innen der Kreisvereinigung Augsburg nach § 26 BGB.

Die Sprecher*innen stellen sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Sie sind für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen werden den den Sprecher*innen der Kreisvereinigung insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail mit der Kreisvereinigung Augsburg dient der account vvnaugsburg@web.de mit dem Landesverband lv-bayern@vvn-bda.de

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind ist kein Datenschutzbeauftragter zu benennen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten der Kreisvereinigung Augsburg im Internet obliegt den Sprecher*innen bzw. dessen Beauftragten. Änderungen dürfen ausschließlich durch diese vorgenommen werden.

2. Die Sprecher*innen sind für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Wir unterhalten eine Onlinepräsenz bei facebook. Beim Aufruf von facebook gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien des Betreibers.

4. Bei Verlinkung auf andere Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenverarbeitungsrichtlinien des Betreibers.


§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch die Sprecher*innen der Kreisvereinigung Augsburg am 21.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.