Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) - Kreisvereinigung Augsburg
Stand: 28.03.2022
VVN/BdA Augsburg - Berufsverbot

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Berufsverbote früher und heute

Die Aktion "Aktiv gegen Berufsverbote" fordert:
"Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell!"

Aufruf von Betroffenen des "Radikalenerlasses" an die Politik: "Beenden Sie die Berufsverbotepolitik endlich offiziell!"
Start einer bundesweiten Unterschriftensammlung in Vorbereitung des 50. Jahrestages im Januar 2022.

"Der wahre Verfassungsfeind ist der sogenannte Verfassungsschutz"

Als "Fachbehörde" entscheiden unbekannte Menschen aufgrund unbekannter Informationen über das Schicksal von Menschen. Ein untragbarer Zustand. Siehe hierzu den Artikel in der SZ vom 11.3.2018 >>
Es stellt sich die Frage: wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?




Berufsverbot von Michael Csaszkózy
Info über den Berufsverbotsfall des Heidelberger Realschullehrers.
Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim 13.3.07
Bericht taz 14.3.07 >>
März 2007: Verwaltungsgericht hebt Berufsverbotsbescheid auf

Berufsverbot gegen Antifaschisten endlich aufgehoben
Ein halbes Jahr nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg Mitte März 2007 den Berufsverbotsbescheid aufgehoben hatte kann der Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus Heidelberg im kommenden Schuljahr - nach über drei Jahren Berufsverbotsverfahren - endlich in Baden-Württemberg an einer öffentlichen Schule unterrichten.

September 2018: Versuchte Kriminalisierung auf Betreiben der AfD durch eine vorher ausgetauschte Amtsrichterin

Informationen zum Fall Csaszkózy >>

Dokumentation aus dem Jahr 1976

Augsburger Erklärung Gegen die Berufsverbote(1976)
Im In- und Ausland wächst die Besorgnis über die in der Bundesrepublik zunehmend geübte Praxis, gegen demokratisch und gewerkschaftlich engagierte Lehrer und andere Angehörige oder Bewerber des Öffentlichen Dienstes Überprüfungs- und Anhörungsverfahren einzuleiten, sowie Berufs- und Ausbildungsverbote zu verhängen. Hunderttausende von Bürgern werden gegenwärtig systematisch bespitzelt und überprüft; viele haben schon ein Berufsverbot erhalten oder dürfen ihre Ausbildung nicht vollenden. Ähnliche Praktiken in den Betrieben gegen gewerkschaftlich aktive Kollegen, z.B. Jugendvertreter, weiten sich aus. Da bereits jeder, der seine verfassungsmäßig garantierten Rechte wahr-nimmt und aktiv für Mitbestimmung, Frieden und sozialen Fortschritt eintritt, befürchten muß, in die Verdachtzone der „Verfassungsfeindlichkeit“ zu geraten, entsteht eine allgemeine Atmosphäre der Angst und Einschüchterung. Die Situation hat sich weiter dadurch verschärft, daß die Justiz dazu übergeht, den Behörden einen “Beurteilungsspielraum“ zuzubilligen, die Betroffenen also nicht einmal mehr die Möglichkeit einer rechtsstaatlichen Überprüfung haben. Berufsverbote und Überprüfungspraxis verletzen elementare im Grundgesetz verankerte Grundrechte, insbesondere auf freie politische Betätigung, Berufsausübung und -ausbildung. Darüber hinaus verstoßen sie gegen internationale Menschenrechtskonventionen und die erst kürzlich unterzeichnete Deklaration von Helsinki, Eine vergleichbare Diskriminierung gibt es sonst in keinem Land Westeuropas, mit Ausnahme Spaniens. Berufsverbote sind Ausdruck einer schrittweisen und gerade deshalb gefährlichen antidemokratischen Entwicklung. Entgegen allen Beteuerungen, sie richteten sich auch gegen faschistische und neofaschistische Kräfte, beweist die tatsächliche Praxis das Gegenteil. Bis hinein in die obersten Stellen von Verwaltung und Justiz sitzen diese fest im Sattel. Aus den histori-schen Erfahrungen gerade in unserem Land haben wir gelernt, daß dem Abbau demokratischer Grundrechte schon in den Anfängen entschieden begegnet werden muß. Wir appellieren deshalb an die demokratische Öffentlichkeit, sich gegen die Aushöhlung verfassungsmäßig garantierter Grundrechte zu wehren und sich für die Beseitigung der undemokratischen Berufsverbote einzusetzen.Augsburger Erklärung Gegen die Berufsverbote
 

Jörg Scherkamp 1976

3.12.1991: Bekanntmachung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst

(letzte Änderung 2016)
In Bayern muss jeder Bewerber bis heute in einem Fragebogen u. a. erklären, ob er Mitglied in einer "extremistischen oder extremistisch beeinflussten" Organisation ist bzw. war. Die Liste der aufgeführten Organisationen wir seither immer länger. Als einziges Bundesland wird in Bayern ach die VVN dort aufgeführt. Der "Kalte Krieg" ist in Bayern nicht vorbei. Der Fragebogen des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten umfasst derzeit (2019) 12 Seiten .

18.2.1972: Radikalenerlaß

Beschluss der Regierungen des Bundes und der Länder zur Überprüfung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue. Die Folge war, vor der Einstellung, aber auch zur Überprüfung bestehender Dienstverhältnisse wurde eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt. Wiederum ein Organ, dass nicht demokratisch kontrolliert wird. 1979 wurde der Erlaß von der regierung aufgekündigt, seither gehen die Landesregierungen ihre eigenen Wege. Die Regelanfrage wurde 1985, in Bayern 1991 abgeschafft. Mehr dazu von Friedbert Mühldorfer >>

19.9.1950: Beschluss zur Verfassungstreue der öffentlich Bediensteten in der Bundesrepublik Deutschland

Mit dem sogenannten Adenauer Erlass war es Personen verboten, Mitglied in Organisationen zu sein, die die Bundesregierung als verfassungsfeindlich einstufte. Der Erlass richtete sich explizit gegen 11 tendenziell linke sowie gegen zwei nationalsozialistisch Organisation, das Schwergewicht lag beim Kampf gegen den Kommunismus . Auch die VVN war unter den Aufzählungen.

vor 1945

31.1.1939: "Achte Verordnung zum Reichsbürgergesetz"

Nun wurde auch den jüdischen Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern Approbation entzogen.

25.7.1938: "Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz"

Hierdurch wurde das Eröschen der Approbation aller jüdischen Ärzte zum 30.9.1938 verordent.

27.9.1938: Erlass eines generellen Berufsverbots für jüdische Rechtsanwälte

Zusätzlich gab es Vertretungsverbote gegen politisch unliebsame Anwälte.

7.4.1933: "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" (Berufsverbote)

Das Gesetz diente als Handhabe zur Gleichschaltung des öffentlichen Diensts und der Entlassung von Gegnern des NS-Regimes. Davon betroffen waren auch alle Beamten und Angestellten jüdischen Glaubens.
Literatur

Dominik Rigoll:
Staatsschutz in Westdeutschland
- Von der Entnazifizierung zur Extremistenabwehr
Reihe: Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts (Hg. von Norbert Frei); Bd. 13.
Wallstein Verlag 2013